Günstige Privathaftpflicht – Wer ist versichert?
Versicherter Personenkreis
Den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung genießt der Versicherte als Inhaber des Versicherungsvertrags. Daneben können durch denselben Vertrag aber noch weitere Personen in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Hat man einen Lebensgefährten, mit dem man nicht verheiratet ist, kann man diesen durch namentliches Aufführen im Versicherungsvertrag in den Deckungsschutz der Privathaftpflicht einbeziehen. Bei verheirateten Paaren ist der Ehepartner mitversichert. Gleiches gilt für die Kinder. Hat man keine Kinder, kann man einen günstigeren Tarif wählen. Als Alleinstehender ohne Partner wird man sich für den Singletarif entscheiden.
Mitversicherung von Hilfspersonen
Wenn man sich von anderen Personen bei der Verrichtung von Tätigkeiten in Haushalt, Garten oder bei der Kinderbetreuung helfen lässt, dann kommt die eigene Privathaftpflichtversicherung für Schäden auf, die diese Personen jemand anderem in Ausübung der Tätigkeit zufügen. Haben Sie also beispielsweise eine Aushilfe für Gartenarbeiten eingesetzt und verursacht die Aushilfe beim Nachbarn einen Schaden, dann kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung dafür auf. Sollte der Versicherte versterben, dann läuft der Vertrag bis zur nächsten Beitragszahlung weiter und die Familienmitglieder haben bis dahin Versicherungsschutz. Der Ehepartner kann den Vertrag dann durch Bezahlen des kommenden Beitrags fortsetzen.