Günstige Privathaftpflicht – Umfangreiche Leistungen
Was tut die Privathaftpflichtversicherung für Sie?
Sind Sie einmal schadensersatzpflichtig geworden, dann sind Sie mit einer guten Privathaftpflichtversicherung bestens geschützt. Werden vom Geschädigten Zahlungsansprüche an Sie gerichtet, dann können Sie den Fall Ihrer Versicherung melden, die durch qualifiziertes Personal prüft, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Sind die Ansprüche des Geschädigten begründet, leistet die Versicherung die geschuldete Entschädigung. Wenn Sie Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie sind, haben Sie mit der Privathaftpflichtversicherung zugleich Deckungsschutz für Haftungsfälle im Zusammenhang mit diesem Wohneigentum. Als Verheirateter wählen Sie den Tarif, in dem auch Ehegatte und Kinder mitversichert sind. Halten Sie sich für einen vorübergehenden Zeitraum außer Landes auf, dann besteht auch für die im Ausland herbeigeführten Schadensfälle Versicherungsschutz durch Ihre PHV. Wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung haben, müssen Sie sich im Schadensfall mit sämtlichen Forderungen der Gegenseite selbst auseinandersetzen oder einen Anwalt damit beauftragen.
Hilfe bei unberechtigten Forderungen
Wenn Sie mit Forderungen konfrontiert werden, die nicht berechtigt sind, steht Ihnen Ihr Versicherer bei der Abwehr solcher Begehren zur Seite. Sollten Sie von jemandem verklagt werden, der Ansprüche stellt, die Ihr Versicherer abgelehnt hat, dann übernimmt der Versicherer für Sie das Prozesskostenrisiko und die Prozessführung, indem Ihnen ein Rechtsanwalt beigeordnet wird. So kommen Sie in den Genuss von passivem Rechtsschutz durch Ihren Privathaftpflichtversicherer bei der Verteidigung gegen unbegründete Forderungen. Im Deckungsschutz der PHV nicht enthalten sind Schäden aus dem Führen von Kraftfahrzeugen, für welche die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aufkommt. Auch nicht eingeschlossen sind Bußgelder und Geldstrafen. Ebenfalls nicht im Versicherungsschutz enthalten sind Fälle, bei denen ein Schaden mit Absicht herbeigeführt worden ist, oder bei denen sich Personen, die durch denselben Vertrag versichert sind, gegenseitig geschädigt haben.