Günstige Autohaftpflicht – Vollkasko und Teilkasko

Vollkasko und Teilkasko

Näheres zur Teilkaskoversicherung

Im Rahmen der Teilkasko werden Schäden reguliert, die an Ihrem Kraftfahrzeug durch Feuer, Diebstahl, Zusammenprall mit Wild, Unwetter oder Glasbruch hervorgerufen werden. Auch das herstellerseitig verbaute Zubehör an oder in Ihrem Fahrzeug ist bei Beschädigung oder Entwendung im Versicherungsumfang enthalten. Ob ein bestimmtes Element, das im oder am Fahrzeug verbaut ist, zum mitversicherten Zubehör gehört oder nicht, lässt sich am besten durch Einsichtnahme in die konkreten Versicherungsunterlagen ermitteln. Hat man keine Garage sondern stellt sein Fahrzeug regelmäßig im Freien ab, läuft man Gefahr, mit dem Problem konfrontiert zu werden, dass Marder Leitungen, Kabel und Schläuche anfressen und durchbeißen. Solche Schäden sind mitunter im Leistungsumfang der Teilkasko enthalten. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren, können Sie Einsparungen am Versicherungsbeitrag erzielen.

Eigenes Fahrzeug selbst beschädigt?

Haben Sie einmal versehentlich einen Verkehrsunfall verursacht und wird dabei auch Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt, so können Sie diesen Schaden bei Ihrer Vollkaskoversicherung zur Regulierung anmelden. Des weiteren ist hier an Schäden zu denken, die zum Beispiel am geparkten Fahrzeug durch mutwillige Zerstörung oder Beschädigung von Unbekannten hervorgerufen werden. Sie sollten aber daran denken, dass Ihr Schadensfreiheitsrabatt sich verschlechtert und damit Ihr Versicherungsbeitrag wieder ansteigt, nachdem Sie die Vollkasko in Anspruch genommen haben. Auch bei der Vollkaskoversicherung lohnt es sich, über eine angemessene Selbstbeteiligung für den Schadensfall nachzudenken, da sich auf diesem Weg fortlaufend Versicherungsbeiträge einsparen lassen.

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