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Haftpflicht für Kraftfahrzeuge

Jedes Fahrzeug, sei es ein Personenkraftwagen, Lastkraftwagen oder Motorrad, benötigt für die Teilnahme am Straßenverkehr eine Haftpflichtversicherung. Eine solche schreibt der Gesetzgeber vor, weil beim Betrieb eines jeden Kraftfahrzeugs nennenswerte Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer entstehen, und jederzeit ein Unfall passieren kann. Damit der Geschädigte dann nicht auf seinem Sachschaden und Personenschaden sitzen bleibt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes KFZ bindend. Diese reguliert den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten und auch Personenschäden; es werden also beispielsweise Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld gezahlt. Der Geschädigte erhält zudem Ersatz der Reparaturkosten für sein Fahrzeug, wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, oder aber den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines eventuellen Restwerts des Fahrzeugs. Daneben kommen für die Dauer der Reparatur Ersatz des Nutzungsausfalls oder der Mietwagenkosten in Frage.

Hervorragender Deckungsschutz

Werden im Schadensfall vom Unfallgegner Ansprüche gegen Sie gestellt, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die juristische Prüfung der Forderungen. Sind diese rechtlich begründet, kommt es zur Regulierung, sind die Forderungen juristisch nicht haltbar, hilft Ihnen die Haftpflichtversicherung bei der Abwehr dieser Forderungen und gewährt passiven Rechtsschutz. Der deutsche Gesetzgeber schreibt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bestimmte Mindestversicherungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden vor. Diese Mindestversicherungssummen werden jedoch von den Kfz-Haftpflichtversicherern mit den gewährten Deckungssummen erheblich überschritten.

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